Der Landeshaushalt bildet die Einnahmen und Ausgaben des Landes ab. Die angesetzten Ausgaben sind dabei Ermächtigungen, d. h. die Landesregierung kann die an der jeweiligen Haushaltsstelle genannte Summe ausgeben, muss es aber nicht.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz stellt in der Regel Haushalte auf, die über zwei Jahreaufen (so genannte Doppelhaushalte). Auch die anderen Bundesländer machen dies in der Regel so.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2009 und 2010 ist am 11. Dezember 2008 vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet worden. Zuvor war der Regierungsentwurf umfassend im Plenum des Landtags und im Haushalts- und Finanzausschuss (Hufa) debattiert worden.
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise führten dazu, dass das Land seinen Haushaltspläne anpassen musste. Ein erster Nachtragshaushalt wurde am 5. März 2009 verabschiedet, ein zweiter Nachtrag am 11. November 2009.

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