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Kommunaler Finanzausgleich

Eine finanzielle Grundausstattung garantieren, Ungleichgewichte glätten helfen - das sind die wesentlichen Aufgaben des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Über den KFA flossen den rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2003 rund ein Viertel ihrer Einnahmen zu: 1,67 Milliarden Euro von insgesamt 6,18 Milliarden.
  
Ein großes Problem der kommunalen Haushalte sind die stark schwankenden Einnahmen. Das liegt vor allem daran, dass die Gewerbesteuer sehr empfindlich auf Konjunkturentwicklungen reagiert, ebenso wie die Einkommensteuer, von der die Kommunen einen Anteil von 15 Prozent erhalten.
 
Das Land Rheinland-Pfalz versucht hier zu helfen. Dazu hat die Landesregierung im Rahmen des Beistandspakts die so genannte Finanzausgleichsmasse im Kommunalen Finanzausgleich aufgestockt. In schwierigen Zeiten verfügen die Kommunen so über stabile Zuflüsse aus dem Finanzausgleich.
Beistandspakt 
 
In einem weiteren Schritt hat die Landesregierung im Dezember 2004 ein in dieser Form bundesweit einmaliges Projekts beschlossen - die Einrichtung eines Stabilisierungsfonds. Er wird zum Jahr 2007 wirksam. Der Stabilisierungsfonds soll den KFA langfristig verstetigen. Das wird dazu beitragen, dass die Kommunen langfristiger und verlässlicher planen können. Und damit auch effizienter und kostengünstiger.
Stabilisierungsfonds
  
Gesetzesgrundlagen:

Grundgesetz
- Garantie des Rechts auf Selbstverwaltung
Artikel 28 Absatz 2
- Bestimmung der Finanzquelle
Artikel 106
 
Landesverfassung Rheinland-Pfalz
- Eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung
Artikel 49 Absatz 3 Satz 1
- Für die freiwillige öffentliche Tätigkeit sind den Kommunen in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmen zur Verfügung zu stellen
Artikel 49 Absatz 6
 
Das rheinland-pfälzische Landesfinanzausgleichsgesetz (13,3 MB)
 
Landeshaushalt:
  
Der kommunale Finanzausgleich abgebildet im Doppelhaushalt 2005/2006
Einzelplan 20, Allgemeine Finanzen

 

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