Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Logo: Ministerium der Finanzen - Zurück zur Startseite Ministerium der Finanzen
  • Aktuelles
  • Verwaltung
  • Steuerrecht
  • Finanzen
    • Landeshaushalt
    • Finanzplanung
    • Finanzhilfebericht
    • Konnexitätsprinzip
    • Kommunaler Finanzausgleich
    • Konjunkturpaket II
      • Bauschilder Konjunkturpaket II
    • Reform der Kommunalfinanzen
    • Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung
    • Beteiligungsbericht
  • Bauen und Wohnen
  • Ministerium
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Startseite > Finanzen > Konjunkturpaket II

Konjunkturpaket II

Mit zusätzlichen Investitionen von mehr als 820 Millionen Euro stemmt sich Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 bis 2011 gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise. Von diesen Mitteln stammen 469 Millionen Euro vom Bund, den Rest tragen Land, Kommunen und freie Träger. Das rheinland-pfälzische Sonderprogramm "Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" ist Teil des Konjunkturpakets II des Bundes und der Länder. Geregelt ist es im Zukunftsinvestitionsgesetz.

Mehr als drei Viertel des Fördermittelvolumens fließen in kommunale Aufgabenbereiche. Zur Unterstützung der Kommunen finanziert die rheinland-pfälzische Landesregierung die Anteile der Kommunen über einen Fonds zinsfrei vor. Erst ab dem Jahr 2012 müssen die Kommunen mit der vierjährigen Tilgung beginnen. 

Hohe Priorität für die Landesregierung hatte eine schnelle Umsetzung des Investitionsprogramms. Die rheinland-pfälzischen Kommunen und freie Träger hatten fast 3600 Projekte beantragt. Mit einer Bewilligung wurde zunächst für die Hälfte der Projekte gerechnet. Hinzu kommen die Beschaffungs-, Bau- und Sanierungsmaßnahmen des Landes. Folgende Projekte hat die Landesregierung bisher genehmigt oder zur Genehmigung vorgesehen:

» Gesamtliste aller genehmigten oder zur Genehmigung vorgesehenen Projekte in Rheinland-Pfalz, Stand 31. Dezember 2009

Ministerpräsident Kurt Beck geht davon aus, dass das Programm weitere öffentliche und "sicher auch ein gewisses Maß" an privaten Investitionen auslöst. Er betonte, die Projekte seien fair und ausgewogen über das Land verteilt.

Auf Initiative des Ministerpräsidenten wurde der "Pakt für Rheinland-Pfalz" gegründet. In dem Gremium sind die Spitzen von 23 relevanten Verbänden und Organisationen im Land vertreten. Es unterstützt die Landesregierung bei der Bekämpfung der Konjunkturkrise. Auf seiner dritten Sitzung am 2. November 2009 hat der Pakt den fol-gendenen Evaluierungsbericht verabschiedet:

» Bericht über die Evaluierung des Sonderprogramms vom November 2009

Zum Jahresschluss 2009 zog die Landesregierung Bilanz über die Umsetzung des Sonderprogramms. So beträgt die Investitionssumme des rheinland-pfälzischen Sonderprogramms inzwischen über 820 Mio. Euro und umfasst mehr als 2590 Projekte.

» Umsetzungsbilanz zum Jahr 2009

» Anlage zur Umsetzungsbilanz zum Jahr 2009

Schon im September 2009 gab es eine große Vielfalt bereits begonnener Maßnahmen. Hier einige Beispiele:

» Die Vielfalt des Konjunkturprogramms: 10 beispielhafte Projekte

Die Liste aller begonnenen Maßnahmen enthält weitere Detailinformationen der Förderung und die uns gemeldeten Ausschreibungs- und Auftragsvergabetermine informieren über den weiteren Fortschritt des Sonderprogramms:

» Liste der bereits begonnenen Projekte, Stand 15. November 2009

» Geplante Ausschreibungs- und Auftragsvergabetermine,
Stand 5. Februar 2010

Fensterfront von einem Hochhaus.
Foto von Timo Heuer (cc)

Das Konjunkturprogramm II umfasst eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten:

  • Im Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport sind es die städtebauliche Erneuerung, die Dorferneuerung, die Sportstättenförderung, der Investitionsstock, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz sowie die kommunale IT-Service-Infrastruktur.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim ISM
  •  Im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur sind es die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, der Schulbau, der Hochschulbau, die Forschungsinstitute, die Weiterbildung, die außerschulische Jugendarbeit und das Programm „Medienkompetenz macht Schule“. Daneben werden die allgemeine Einrichtung, die IT-Ausstattung und Großgerätebeschaffung an Hochschulen sowie die Studierendenwerke gefördert.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim MBWJK
  • Im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sind es die Krankenhäuser, der Maßregelvollzug und Behinderteneinrichtungen.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim MASGFF
  • Im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Forschung, Forsten und Verbraucherschutz sind es kommunale Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim MUFV
  • Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sind es die Touristeninformationen und das Leerrohrprogramm für Breitbandanschlüsse an das Internet.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim MWVLW
  • Im Bereich des Ministeriums der Justiz ist es die Kommunikationstechnik.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim JM
  • Im Bereich des Ministeriums der Finanzen führt der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) energetische Sanierungen an Bildungseinrichtungen des Landes und an sonstigen Landesgebäuden durch, dazu kommen Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei den Hochschulen.
    » mehr zum Konjunkturprogramm beim FM
Kinder auf einem Sportplatz.
Foto von Wolfgang Franz

Eckpfeiler für die Umsetzungsstrategie des Sonderprogramms in Rheinland-Pfalz:

» Bericht an den Bund vom 29. Mai 2009 nach § 3 Absatz 1 der VV-ZuInvG

» Regierungserklärung von Ministerpräsident Kurt Beck

» Erklärung des Paktes für Rheinland-Pfalz vom 2. März 2009

» Rundschreiben des Innenministers

» Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Vergabevereinfachung

Für die Zuwendungsbescheide sind folgende Nebenbestimmungen relevant:
» Ergänzende Nebenbestimmungen

Zu den Ergänzenden Nebenbestimmungen: Geringfügige Anpassungen durch die Fachministerien zur Abstimmung auf das jeweilige Förderprogramm und die entsprechende Vorgehensweise sind möglich.

Verbindliche Vorgaben für Bauschilder: Bei allen Projekten, die im Rahmen des Konjunkturprogramms II finanziert werden, ist öffentlich auf die Förderung des Bundes (gemäß § 4 Abs. 5 VV-ZuInvG) und des Landes hinzuweisen. Daher ist auf den Bauschildern das Bauzeichen der Bundesregierung und das Bauzeichen der Landesregierung aufzunehmen. Bei der Gestaltung der Bauschilder sind der jeweilige Styleguide der Bundes- und der Landesregierung zu beachten.  
» Downloadbereich Bauschilder

Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen nach einem Beschluss des Ministerrats auch in der Umsetzung des Konjunkturprogramms II besonders auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz geachtet werden. 
 
Bei der Energieeffizienz wird empfohlen, die Anforderungen des Entwurfs zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zugrunde zu legen. Bei grundlegenden Sanierungen sollte Neubauniveau erreicht werden.
» Entwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 
» Handreichung zur Barrierefreiheit 
 
Mustertabelle „Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben“: Zur Erfassung der geplanten Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben, die für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe von entscheidender Bedeutung sind, ist ausschließlich die folgende Mustertabelle zu verwenden. Ausgefüllte Mustertabellen sind mit dem Betreff "KII-Ausschreibungstermin" zu senden an: fg(at)fm.rlp.de.
» Mustertabelle  Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben
  
Die bundesgesetzliche Grundlage für das Konjunkturpaket ergibt sich aus folgenden Normen:

» Zukunftsinvestitionsgesetz im BGBl. I, S. 428

» Verwaltungsvereinbarung

In der Verwaltungsvereinbarung ist in § 2 Abs. 1 als Ausnahme vom Doppelförderungsverbot die "Investitionsoffensive Infrastruktur" der KfW genannt.
» Investitionsoffensive Infrastruktur der KfW

Finanzen