Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung verfolgt einen innovativen Weg der Verwaltungsmodernisierung.
Kern dieses ganzheitlichen strategischen Ansatzes ist die Kooperation. Die Kooperationsstrategie zielt darauf ab, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu steigern, ihren steuerlichen Pflichten korrekt und freiwillig nachzukommen. Die Strategie wird getragen von den drei Teilstrategien Service-, Risiko- und Sanktionsmanagement. Entwickelt wurde die Kooperationsstrategie im "Projekt Finanzverwaltung" (PROFIN), an dem zwischen 2003 und 2007 nahezu 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung aktiv mitgearbeitet haben.
Mit dem Risikomanagement verfolgt die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung das Ziel, personelle Ressourcen möglichst nur noch in risikoreiche Fälle zu investieren und risikoarme Fälle weitgehend maschinell zu bearbeiten. Dadurch soll sowohl eine Qualitätsverbesserung bei der Bearbeitung der prüfungswürdigen Fälle als auch eine Effizienzsteigerung erreicht werden.
Ziel des Servicemanagements ist es, die Bereitschaft und die Fähigkeit der Steuerbürger zu verbessern, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. Soweit die Kooperationsbereitschaft nicht durch Serviceleistungen der Steuerverwaltung erreicht werden kann, greift das Sanktionsmanagement. Die Instrumente des Sanktionsmanagements umfassen die Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen der Ahndung von nicht normgerechtem Verhalten der Steuerbürger.
Um die Kooperationsstrategie in der Verwaltungspraxis umzusetzen, hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, der weitreichende Auswirkungen auf die aufbau- wie auch ablauforganisatorischen Strukturen der Finanzämter hat.
Es gab in den vergangenen Jahren noch weitere Schritte zum kontinuierlichen Ausbau der Steuerverwaltung.
Ganzheitliche Bearbeitungsweise ("Finanzamt 2000")
Das Kernstück eines Finanzamts ist der Veranlagungsbereich. Früher waren dort für die Bearbeitung der Steuererklärungen (Prüfung, Datenerfassung, Veranlagung, Bescheiderstellung) verschiedene Stellen zuständig. Mit der Entwicklung der ganzheitlichen Bearbeitung des Steuerfalls durch einen Bearbeiter (Verfahren "Finanzamt 2000") konnten die Arbeitsabläufe beschleunigt und die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt werden. Was zunächst in einigen Finanzämtern in einem Pilotversuch ausgiebig getestet wurde, befindet sich seit Anfang 1995 im landesweiten Einsatz. Ergänzt wurde dieses Verfahren im darauffolgenden Jahr durch die Einführung der zentralen Bescheiderstellung und Bescheidversendung bei der Oberfinanzdirektion in Koblenz.
Service-Center
Seit 1998 tragen die in allen Finanzämtern eingerichteten Service-Center zur weiteren Verbesserung der Serviceleistungen und mehr Bürgernähe bei. Diese zentralen Stellen sind ganztägig geöffnet und mit kompetenten Ansprechpartnern besetzt. Dort werden allgemeine Fragen beantwortet, Formulare ausgegeben, Steuererklärungen angenommen und auch konkrete Hilfestellungen in Steuerfragen gegeben.
Existenzgründerservice
Ende 1999 wurde in allen Finanzämtern eine Existenzgründer-Beratung eingeführt. Ziel dieser Beratung ist, Jungunternehmern gerade in der Anfangszeit eine gezielte Beratung anzubieten, um Fehler auf steuerlichem Gebiet zu vermeiden. Als zentrale Anlaufstelle wurde in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner benannt, der alle typischen Fragen steuerlicher Art, die im Zusammenhang mit den ersten Schritten in die Selbständigkeit auftreten, umfassend und kompetent beantwortet. Damit soll eine Atmosphäre geschaffen werden, die Eigeninitiative engagiert fördert.
Zentralisierung der Finanzkassen
Zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung wurden die vormals 13 Finanzkassen, die für die Abwicklung der Kassengeschäfte der Finanzämter zuständig sind, auf 4 verbleibende Finanzkassen zentralisiert. Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsanalyse ergab, dass mit dieser Maßnahme bei einer Kostenverteilung auf 10 Jahre eine Einsparung von insgesamt etwa 15 Millionen Euro zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung örtlicher Gesichtspunkte und vorhandener Aufnahmekapazitäten wurden somit die Finanzkassen im Zeitraum von 1999 bis 2001 in mehreren Teilschritten in den Finanzämtern Daun, Montabaur-Diez, Pirmasens-Zweibrücken und Idar-Oberstein zusammengeführt.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist ein bundesweites Projekt, mit dem seit 1999 Steuererklärungsdaten (zurzeit Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Anmeldesteuern) elektronisch von den Steuerpflichtigen übermittelt werden können. Daneben bietet die Steuerverwaltung seit 2002 auch "ElsterFormular" an. Jeder Bürger kann sich diese kostenlose Software aus dem Internet herunterladen oder auf CD-ROM beim Finanzamt abholen, um damit seine Einkommensteuererklärung am Bildschirm ausfüllen. Eine Berechnung der zu zahlenden Steuer ist zudem integriert. Die eingegebenen Daten werden auf Stimmigkeit geprüft und wie bei ELSTER auf elektronischem Wege und sicher verschlüsselt zum Finanzamt übertragen.
Leistungsvergleich und Zielvereinbarungen
Das von der Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit Finanzämtern aus Bayern und Sachsen entwickelte Projekt "Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern" wurde in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2000 zunächst als Transferprojekt in vier Pilotfinanzämtern gestartet. Ziel des Projektes ist es, durch Leistungsmessung und Vergleich herauszufinden, wie noch effizienter gearbeitet werden kann. Hierzu werden die erzielten Leistungen in vier Zieldimensionen miteinander verglichen: Auftragserfüllung, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit. Derzeit beteiligen sich sieben Bundesländer an dem Projekt: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz.
Seit Januar 2007 werden zwischen der Oberfinanzdirektion Koblenz und allen 26 rheinland-pfälzischen Finanzämtern Zielvereinbarungen abgeschlossen. Sinn des Zielvereinbarungsprozesses ist es, die Weisungsbefugnis der Vorgesetzten bzw. der vorgesetzten Dienstbehörden in eine vertragsähnliche Vereinbarung einzubetten, in der sich die Vertragspartner gleichberechtigt begegnen und eine gemeinsame Verständigung über die Ziele der Arbeit herbeiführen. So soll letztlich eine Angleichung der Bearbeitungsqualität erreicht und eine Leistungs- und Qualitätsverbesserung erzielt werden.
Bereits im Dezember 2001 wurde in allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern eine Mitarbeiterbefragung und im Mai 2002 eine Kundenbefragung durchgeführt. Dabei erhielten sie von insgesamt 13.130 an der Befragung teilgenommenen Steuerpflichtigen die Durchschnittsnote 1,93. Ein gutes Ergebnis, das gleichwohl zu weiteren Verbesserungen im Hinblick auf Service und Bürgernähe anspornt. Im Juli 2002 wurde in 18 weiteren Finanzämtern mit der Datenerhebung für die Zieldimensionen Auftragserfüllung und Wirtschaftlichkeit begonnen; die restlichen Finanzämter folgten ab Jahresbeginn 2003.
Dieses Projekt hat die Bemühungen der Steuerverwaltung um ein Qualitätsmanagement bereits spürbar vorangebracht und es wurde deutlich, in welchen Bereichen und in welcher Form Handlungsbedarf besteht. Der Leistungsvergleich führt neben Leistungsverbesserungen auch zu einer Angleichung der Bearbeitungsqualität zwischen den Ämtern. Die aus dem Vergleich resultierende Wettbewerbssituation wird die Steuerverwaltung noch besser und noch bürgernäher werden lassen.
Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung
Ein wichtiger Schritt zur Reform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung war der mit Wirkung vom 1. Januar 2003 erfolgte Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke mit der Zusammenlegung von Finanzämtern.
Folgende Finanzämter wurden dabei zusammengeführt:
Altenkirchen und Hachenburg zum Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg,
Bingen und Alzey zum Finanzamt Bingen-Alzey,
Bitburg und Prüm zum Finanzamt Bitburg-Prüm,
Kusel und Landstuhl zum Finanzamt Kusel-Landstuhl,
Montabaur und Diez zum Finanzamt Montabaur-Diez,
Pirmasens und Zweibrücken zum Finanzamt Pirmasens-Zweibrücken,
Sankt Goarshausen und Sankt Goar zum Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar,
Simmern und Zell zum Finanzamt Simmern-Zell,
Speyer und Germersheim zum Finanzamt Speyer-Germersheim,
Wittlich und Bernkastel-Kues zum Finanzamt Bernkastel-Wittlich,
Worms und Kirchheimbolanden zum Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden.
Die Zahl der Finanzamtsbezirke wurde damit landesweit von 37 und 26 reduziert. Eine wesentliche Vorgabe dabei war der selbst gesetzte Anspruch, auch künftig in gleichem Umfang wie bisher für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein und die Präsenz der Steuerverwaltung in der Fläche nach wie vor zu erhalten. Somit wurden keine Standorte aufgegeben und die Ämter, die ihre Eigenständigkeit abgaben, fungieren nunmehr als Außenstellen der neuen Ämter, mit Verbleib der publikumsintensiven Arbeitsbereiche vor Ort.
Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurden die Grunderwerbsteuerstellen auf landesweit vier Finanzämter in Landau, Mayen, Trier und Worms-Kirchheimbolanden zentralisiert. Bislang waren in allen Finanzämtern in diesem Bereich überwiegend nur Bruchteilarbeitsgebiete vorhanden, in denen so gut wie keine Flexibilität und keine Spielräume zur Optimierung der Arbeitsorganisation bestanden.
Insgesamt können aufgrund der Ämterfusionen und der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen langfristig im Wege der natürlichen Fluktuation etwa 100 Stellen abgebaut werden. Unmittelbare Konsequenzen ergaben sich zunächst im Bereich der Leitungsebene und den Geschäftsstellen sowie durch erforderliche Versetzungen bei der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen. Alle personellen Maßnahmen erfolgten sozialverträglich und im Einvernehmen mit den Betroffenen und der Personalvertretung.
