Rheinland-Pfalz ist "kommunalfreundlich"
Der Verfassungsgerichtshof fordert uns nun auf, die finanziellen Interessen der Kommunen beim Bund durchzusetzen. Wir müssen nun prüfen, welche Möglichkeiten uns über unsere Stimme im Bundesrat hinaus bleiben. Die Einführung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund und Kommunen halte ich jetzt für überfällig. Das heißt, wer Gesetze beschließt, muss auch für die Finanzierung sorgen. Dieses Prinzip gilt in Rheinland-Pfalz, das muss auch ins Grundgesetz. Denn der Bund beweist leider immer wieder aufs Neue, dass er seine Gesetze nicht mit der gebotenen finanziellen Verantwortlichkeit beschließt.“
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, ob die den Landkreisen gewährten Schlüsselzuweisungen mit dem Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung im Sinne von Art. 49 Abs. 6 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Einklang stehen. Für die Jahre 2007 bis 2010 hat das Gericht nun festgestellt, dass die Zuweisungen zu gering gewesen seien „Mit unserer vor längerem eingeleiteten Reform der Kommunalfinanzen haben wir bereits den vom Gericht gezeichneten Weg eingeschlagen. Auch dies sehen wir gewürdigt. Das wissenschaftliche Gutachten für einen neuen kommunalen Finanzausgleich mit den nötigen Modellrechnungen ist bereits extern beauftragt, natürlich arbeiten wir die Forderungen und Schlussfolgerungen des Verfassungsgerichts noch ein. Die gesetzlichen Konsequenzen wird am Ende der Gesetzgeber zu ziehen haben.“
Kühl wiedersprach der Landtagsopposition, die gestern gegenüber der Presse behauptete, die Kommunen in Rheinland-Pfalz stünden "extrem schlecht" da. Rheinland-Pfalz liege „über dem Schnitt der alten Bundesländer und ist damit überdurchschnittlich kommunalfreundlich. Das hat eine Studie des Statistischen Landesamtes ergeben. Wenn die CDU immer wieder Zahlen nach eigenem Belieben in die Welt setzt, sollte sie auch die ganze Wahrheit sagen."

