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04.06.2012 | Finanzverwaltung

Länderübergreifende Zusammenarbeit fördert Kompetenz und Qualität

Die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz soll im Bereich der Finanzverwaltung weiter ausgebaut werden. „Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer, haben wir eine länderübergreifende Kooperation vereinbart“, sagte der rheinland-pfälzische Staatssekretär im Finanzministerium, Salvatore Barbaro, anlässlich einer gemeinsamen Konferenz der Staatssekretäre beider Bundesländer.

Ziel der Kooperation sei, bis Ende 2014 die Bearbeitung aller in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle in Rheinland-Pfalz beim Finanzamt Kusel-Landstuhl zu zentralisieren. Die Zuständigkeit für sämtliche Grunderwerbsteuerfälle soll länderübergreifend ins Saarland gehen. „In einem ersten Schritt bis zum Stichtag 1.1.2014 werden alle Fälle aus Rheinland-Pfalz im Finanzamt Kusel-Landstuhl zusammengeführt“, erklärte Barbaro. „Durch die Schwerpunktbearbeitung können wir Kompetenzen bündeln und die Arbeitsqualität verbessern.“

Außerdem erreiche man eine Stärkung des Standortes Kusel „aus strukturpolitischen Gründen“, so der Staatssekretär.

Die Zusammenarbeit der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland hat vor allem in der Finanzverwaltung eine lange Tradition. „Seit über 50 Jahren arbeiten wir im Bereich der Steuerbeamtenausbildung zusammen. So existiert eine gemeinsame Ausbildungsstätte für den mittleren und gehobenen Dienst der Finanzverwaltung in Edenkoben. In Teilbereichen werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt“, sagte Barbaro.

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