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Baurecht und Bautechnik

Grundlage der Arbeit des Bereichs Baurecht und Bautechnik ist das öffentliche Baurecht, vor allem die Bauordnung des Landes Rheinland-Pfalz (LBauO) und das Bauplanungsrecht des Bundes (Baugesetzbuch / BauGB). Zentraler Schwerpunkt der Bautechnik ist das Thema Sicherheit, vor allem die Standsicherheit und der Brandschutz.

Für den Vollzug des Baurechts sind die Bauaufsichtsbehörden zuständig. Das sind in der Regel die Kreisverwaltungen, bei kreisfreien Städten oder großen kreisangehörigen Städten ist es die Stadtverwaltung. Die Fachaufsicht über die Bauaufsichtsbehörde liegt bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz bzw. bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße.
 
Das Ministerium der Finanzen beschäftigt sich mit Grundsatzfragen und arbeitet dem Gesetzgebungsverfahren zu. Es übt auch die Aufsicht über die Struktur- und Genehmigungsdirektionen aus.

Bauen und Wohnen