
Bauwirtschaft
Bauvergaberecht
Die Vergabe- und Vertragsordnungen bieten einen partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. In der Anwendung für den öffentlichen Bauherrn in Rheinland-Pfalz wird die VOB und die VOL durch das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (VHB) durch Richtlinien zu den einzelnen Paragraphen sowie durch einheitliche Vertragsmuster und Formblätter ergänzt.
Vergabe- und Vertragshandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Ausgabe 2008 - Stand Juni 2010
Das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB) wird bei der Durchführung von Hochbaumaßnahmen des Landes als Arbeitsmittel für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen genutzt.
Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) um, entspricht weitestgehend der VHB-Fassung des Bundes und berücksichtigt darüber hinaus die Verwaltungsverordnungen und Erlasse des Landes.
Damit wird die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren geschaffen.
- Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB) 2008 - Stand August 2011
- Erlass - Einführung des VHB 2008 - Stand August 2011
Weitere Erlasse zum Bauvergaberecht
Für die Ausführung von Hochbaumaßnahmen des Landes ist zu beachten, dass die Regelungen des VHB gegebenenfalls durch Einzelerlasse aktualisiert werden.
Richtlinien
Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau)
regeln im Wesentlichen den Haushaltsvollzug sowie die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes. Gleichzeitig beinhaltet sie Hinweise zur Organisation und Aufbau der Bauverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008
wurden vom Bund, den Ländern sowie den Architekten- und Ingenieurkammern erarbeitet und lösen die noch bis Ende 2009 gültigen "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens - GRW 1995" ab.
Die "RPW 2008" wurden in Rheinland-Pfalz mit Verwaltungsvorschrift eingeführt und gelten nunmehr für Baumaßnahmen des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie für Bauvorhaben, die das Land durch Zuwendungen nach den §§ 23 oder 44 der LHO fördert.
