Die soziale Wohnraumförderung von Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:
- Wohneigentum
- Modernisierung
- Mietwohnungen
Umgesetzt werden die nachfolgend beschriebenen Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die aktuellen Informationsbroschüren zu den Förderprogrammen (Wohneigentum, Modernisierung von Wohnungen und Mietwohnungen) sind bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz als PDF-Datei aufrufbar
Ebenfalls werden dort die notwendigen Vordrucke bereitgehalten.
Vordrucke:
- Wohneigentum
- Mietwohnungen
- Modernisierung - selbst genutzten Wohneigentums
- Modernisierung - vermieteter Wohnungen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden auch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zinssätze Hausbankenverfahren ab Januar 2011
Wohneigentum
Das Land fördert über ein Zinsgarantieprogramm. Das heißt: Der Häuslebauer schließt einen Darlehensvertrag mit einem Geldinstitut. Das Land subventioniert dann die Zinsen, so dass der Antragsteller viele Jahre einen feststehenden günstigen Zinssatz zahlt. Gegenüber dem finanzierenden Geldinstitut übernimmt das Land eine Bürgschaft.
Die folgende Verwaltungsvorschrift behält auch im Förderjahr 2012 ihre Gültigkeit::
Modernisierung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung: das Hausbankenverfahren und das so genannte Behördenverfahren.
Bei größeren Investitionen können im Hausbankenverfahren zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen und bei kleineren Investitionen (zwischen 2.000 und nicht mehr als 10.000 Euro) Zuschüsse beantragt werden.
Die folgende Verwaltungsvorschriften behalten auch im Förderjahr 2012 ihre Gültigkeit::
- Förderung der Modernisierung von bestehenden selbst genutzten Wohnungen 2011 (Modernisierungsförderung selbst genutzte Wohnung 2011) - Arbeitsfassung)
- Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen 2011(Modernisierungsförderung von Mietwohnungen 2011) - Arbeitsfassung
Mietwohnungen
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine soziale Mietwohnraumförderung an, um durch Wohnungsbau und den Kauf von Belegungsrechten solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen zu überlassen.
Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt.
Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.
Die Verwaltungsvorschrift für das Förderjahr 2012 wird voraussichtlich im Laufe des Monats März 2012 veröffentlicht werden.

