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Soziale Wohnraumförderung

Die soziale Wohnraumförderung von Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:

  • Förderung von selbst genutztem Wohnraum und Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • Förderung von Mietwohnungen, Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)
    einschließlich der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Umgesetzt werden die nachfolgend beschriebenen Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Die aktuellsten Informationsbroschüren bzw. die Leitfäden zu den Förderprogrammen (Wohneigentum einschließlich der Modernisierung von selbst genutztem Wohnungen sowie Mietwohnungen und die Modernisierung von Mietwohnungen) sind bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz als PDF-Datei aufrufbar.

Ebenfalls werden von der ISB die notwendigen Vordrucke bereitgehalten.

Vordrucke:

selbst genutzter Wohnraum

  • (Neubau, Ersterwerb, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ersatzneubau)
  • Modernisierung - selbst genutzter Wohnraum

Mietwohnungsförderung

  • Mietwohnungen (Neubau,  Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ersatzneubau sowie Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten)
  • Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)
  • Modernisierung – von Mietwohnungen

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden auch nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel.

selbst genutzter Wohnraum

  • Mit zinsgünstigen Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wird der Neubau, der Ersterwerb, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung sowie der Ersatzneubau gefördert.
  • Ebenso wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit zinsgünstigen Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt.

Es gelten die folgenden Verwaltungsvorschriften:

  • Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz) - Arbeitsfassung
  • Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz) - Arbeitsfassung
  •  Zinssätze ab April 2013 für die ISB-Darlehen

Mietwohnungen

Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine soziale Mietwohnraumförderung an, um durch Wohnungsbau und den Kauf von Belegungsrechten solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen zu überlassen.

Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass die Empfängerin oder der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt.

Sie oder er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

Die folgende Verwaltungsvorschrift findet Anwendung:

  • Mietwohnungsprogramm 2012 - konsolidierte Arbeitsfassung

Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)

Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung.

Das Programm „Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)“ geht auf diese neuen Anforderungen an das Wohnen ein und zielt darauf ab, älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben zu ermöglichen.

Das Angebot des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an Investoren, die als Modellvorhaben Mietwohneinheiten zur Einrichtung von ambulant betreuten Wohngruppen schaffen.

Die Empfängerin oder der Empfänger der Fördergelder verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die in der Verwaltungsvorschrift geregelte Höchstmiete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

 Die folgenden Verwaltungsvorschriften finden Anwendung:

  • Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben) Arbeitsfassung
  • Mietwohnungsprogramm 2012 - konsolidierte Arbeitsfassung

Modernisierung von Mietwohnungen:

Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung, die beantragt werden kann:

  • bei größeren Investitionen können im Hausbankenverfahren zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen und
  • bei kleineren Investitionen (zwischen 2.000 und nicht mehr als 10.000 Euro) Zuschüsse.
  • aktuelle Zinssätze im Hausbankenverfahren

Die folgende Verwaltungsvorschrift findet auch im Jahr 2013 Anwendung:

  • Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen 2011
    (Modernisierungsförderung von Mietwohnungen 2011) - Arbeitsfassung
     

Bauen und Wohnen