Rheinland-Pfalz unterstützt die Aufwertung von Innenstädten und Innerortslagen. Das Programm "Wohnen in Orts- und Stadtkernen" will dazu beitragen, dass dort innovativ und in hoher Qualität gebaut wird. Dabei sollen auch neue Wohnformen angedacht und umgesetzt werden, etwa im Bereich des generationsübergreifenden Wohnens oder des seniorengerechten Wohnens. Ein wichtiges Ziel ist die Barrierefreiheit.
Wo wird gefördert?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kommune in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion "Wohnen" hat. Das ist in allen so genannten Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren der Fall. Es gibt auch viele andere Orte mit guter Infrastrukturausstattung, denen die Funktion "Wohnen" zugewiesen worden ist.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an die Projektträger. Das können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu 60 Prozent aus Wohnbauflächen bestehen. Das heißt, 40 Prozent der Flächen können für Dienstleistungen, Büros oder verträgliches Gewerbe genutzt werden. Das Land unterstützt das Ziel, Wohnen und Arbeiten zu mischen.
Die einzelnen Förderprojekte müssen mindestens aus vier Wohneinheiten bestehen. Damit soll ein Anreiz für neue gemeinschaftliche Wohnformen für Jung und Alt oder für seniorengerechtes Wohnen gegeben werden.
Für kleinere Wohnungsbauprojekte gibt es die Landesprogramme der sozialen Wohnraumförderung.
Mit welchem Betrag wird gefördert?
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von maximal 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, begrenzt auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Angerechnet werden zum einen die Bau- und Modernisierungskosten, zum anderen aber auch Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten, Moderation, Abrisskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld.
Als Faustwert ergibt sich (je nach Projekt) ein Zuschuss in der Größenordnung von etwa 20.000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ich das Programm "Wohnen in Stadt- und Ortskernen" mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Das muss im Einzelfall geklärt werden. Eine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Programm des Landes Rheinland-Pfalz (etwa Städtebauförderung, Programm zur Dorferneuerung oder soziale Wohnraumförderung) ist nicht möglich.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung des Bundes, der KfW o.ä. ist dagegen möglich.
Wie komme ich an die Fördermittel?
Der Antrag wird beim Ministerium der Finanzen gestellt (Herrn Peter Bentz, Telefon 06131 / 16 43 36, Mail).
Änderung zum 1. Januar 2011 bei der Förderung von Mietwohnungen im Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“
Die Förderung stellt für Unternehmen eine Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 S. 5) dar.
Die Gesamtsumme (Höchstbetrag) der dem betreffenden Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht übersteigen. De-minimis-Beihilfen an ein Unternehmen, das im Bereich des Straßentransportsektors tätig ist, dürfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 100.000 EUR nicht übersteigen.
Der Höchstbetrag von 200.000 EUR bzw. 100.000 EUR gilt für alle Formen staatlicher Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als De-minimis-Beihilfen nach der oben genannten Verordnung gewährt wurden.
Die weitere Beratung und Betreuung der Vorhaben erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) (www.isb.rlp.de)

