Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über die Finanzhilfen des Landes (§ 10 Absatz 6 Nr. 2 der Landeshaushaltsordnung). Dabei stellt sie insbesondere Zielsetzung, Ausgestaltung und Erfolg der Finanzhilfen dar.
Der Finanzhilfebericht legt offen, in welchem Umfang, für welche Bereiche und an welche Empfängergruppen Finanzhilfen gewährt werden. Der Bericht ermöglicht es dem Parlament und der Öffentlichkeit leicht nachzuvollziehen, welche Subventionen geleistet werden.
Aktueller Bericht für den Zeitraum 2008 bis 2011 (Fortschreibung)
Der aktuelle Bericht für die Jahre 2008 bis 2011 schreibt die Werte des vorherigen Berichts fort. Er wurde am 3. Mai 2011 von der Landesregierung beschlossen und ist als Landtagsdrucksache 16/13 veröffentlicht.
Die aktuelle Finanzhilfebericht ist erstmals stark reduziert und setzt damit einen Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses (Hufa) vom 4. März 2010 um. Der Bericht ist faktisch eine Fortschreibung des vorherigen Finanzhilfeberichts, der den Zeitraum 2006 bis 2010 umfasst.
Für den Zeitraum von 2008 bis 2011 ergibt sich ein durchschnittliches jährliches Finanzhilfevolumen von rund 1,6 Milliarden Euro. Eine besondere Rolle spielen dabei die Finanzhilfen für den Ausbau der frühen Förderung, die im Berichtszeitraum um 144,2 Millionen Euro auf 419,2 Millionen Euro steigen. Eine wichtige Rolle spielten auch die im Konjunkturprogramm II enthaltenen außerordentlichen Finanzhilfen der Jahre 2009 und 2010 von 40,3 Millionen Euro in 2009 und 101,0 Millionen Euro in 2010.
Korrigiert um diese und weitere externe Sonderentwicklungen belaufen sich die bereinigten Finanzhilfen in 2011 auf 1,03 Milliarden Euro.
Vorheriger, ausführlicher Bericht für den Zeitraum 2006 bis 2010 (Stammbericht)
Der vorherige Finanzhilfebericht umfasst den Zeitraum von 2006 bis 2010. Er wurde am 8. September 2009 von der Landesregierung beschlossen und ist als Landtagsvorlage veröffentlicht (LT-Vorlage 15/4180). Der allgemeine Teil des Berichts wird auch als Landtagsdrucksache 15/3788 veröffentlicht.
Der Bericht für 2006 bis 2010 dient auch als Basis für die in reduziertem Umfang erfolgte Fortschreibung durch den aktuellen Bericht 2008 bis 2011.
Für den Zeitraum von 2006 bis 2010 ergibt sich ein durchschnittliches jährliches Finanzhilfevolumen von rund 1,5 Milliarden Euro. Eine besondere Rolle spielen dabei die Finanzhilfen für die Kindertagesstätten / für den Ausbau der frühen Förderung, die im Berichtszeitraum um 148 Millionen Euro auf 388 Millionen Euro steigen. Eine wichtige Rolle spielten auch die im Konjunkturprogramm II enthaltenen außerordentlichen Finanzhilfen der Jahre 2009/2010 mit einem Volumen von 220 Millionen Euro (Stand: Erstes Nachtragshaushaltsgesetz).
Korrigiert um diese und weitere externe Sonderentwicklungen belaufen sich die bereinigten Finanzhilfen im Jahr 2010 auf 1,023 Milliarden Euro.
- Allgemeiner Teil
- Liste der nicht näher erläuterten Finanzhilfen und Übersicht über die Finanzhilfeberichterstattung in den Bundesländern
Einzeldarstellung der Finanzhilfen (Datenblätter)
Die Finanzhilfedatenblätter sind nach den Aufgabenbereichen der Ministerien sortiert.
- Staatskanzlei und Vertretung des Landes beim Bund
- Ministerium des Inneren und für Sport
- Ministerium der Finanzen
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
- Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung
- Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
- Ehemaliges Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, im Herbst 2006 zusammengelegt mit dem damaligen Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend: hier die weggefallenen Finanzhilfen. Die noch gewährten Finanzhilfen aus diesem Bereich: siehe Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
- Allgemeine Finanzen

