Im Jahr 2009 wurde das Zukunftsinvestitionsgesetz als Teil des Konjunkturprogramms II des Bundes beschlossen. Dieses wurde in Rheinland-Pfalz in den vergangenen dreieinhalb Jahren im Rahmen des Sonderprogramms "Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" umgesetzt und hat nun seinen Abschluss gefunden. Die Bilanz des Programms kann sich sehen lassen: mit zusätzlichen Investitionen von rund als 854 Millionen Euro hat sich Rheinland-Pfalz gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise gestemmt. Insgesamt wurden 2656 Projekte, schwerpunktmäßig in den Kommunen umgesetzt. Von diesen Mitteln stammen 469 Millionen Euro vom Bund, den Rest tragen Land, Kommunen und freie Träger. Die Projekte sind in der „Schlussbilanz aller Projekte, die aus dem Zukunftsinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz gefördert wurden“ einzeln aufgeführt:
Schlussbilanz aller Projekte, die aus dem Zukunftsinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz gefördert wurden, Stand 12. Juni 2012
Wichtige Stationen der Umsetzung des Sonderprogramms im Land können im Folgenden nachvollzogen werden:
Hohe Priorität hatte für die Landesregierung von Anfang an eine schnelle Umsetzung des Investitionsprogramms. Die rheinland-pfälzischen Kommunen und freie Träger hatten fast 3600 Projekte beantragt. Hinzu kamen die Beschaffungs-, Bau- und Sanierungsmaßnahmen des Landes. Daraus wurden insgesamt 2666 Projekte ausgewählt und genehmigt. Diese befinden sich noch in der Umsetzung oder sind zwischenzeitlich bereits abgeschlossen.
Auf Initiative des Ministerpräsidenten wurde der "Pakt für Rheinland-Pfalz" gegründet. In dem Gremium sind die Spitzen von 23 relevanten Verbänden und Organisationen im Land vertreten. Es unterstützt die Landesregierung bei der Bekämpfung der Konjunkturkrise. Auf seiner dritten Sitzung am 2. November 2009 hat der Pakt den folgendenen Evaluierungsbericht verabschiedet:
» Bericht über die Evaluierung des Sonderprogramms vom November 2009
Zum Jahresschluss 2009 zog die Landesregierung Bilanz über die Umsetzung des Sonderprogramms. So beträgt die Investitionssumme des rheinland-pfälzischen Sonderprogramms inzwischen über 820 Mio. Euro und umfasst mehr als 2590 Projekte.
» Umsetzungsbilanz zum Jahr 2009
» Anlage zur Umsetzungsbilanz zum Jahr 2009
Im März 2010 hat die Landesregierung einen zweiten Evaluierungsbericht erarbeitet. Darin wurde der Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte anhand der getätigten Zahlungen aufbereitet. Insgesamt wurden bis zum 17. März für 1397 von 2602 Projekten Auszahlungen in Höhe von 139 Millionen Euro getätigt. Damit sind bereits 20 Prozent der förderfähigen öffentlichen Mittel aus dem Sonderprogramm abgeflossen.
» Zweiter Bericht über die Evaluierung des Sonderprogramms vom März 2010
65 % der Mittel aus dem Konjunkturpaket fließen in die Bildungsinfrastruktur. Aus diesem Grund wurde zum 1. Mai 2010 ein Zwischenbericht mit Informationen über den Mitteleinsatz und den Umsetzungsstand aller Förderprogramme im Bildungsbereich erstellt.
» Bericht über die Evaluierung des Sonderprogramms im Bildungsbereich
Schon im September 2009 gab es eine große Vielfalt bereits begonnener Maßnahmen. Hier einige Beispiele:
» Die Vielfalt des Konjunkturprogramms: 10 beispielhafte Projekte
Die Liste aller begonnenen Maßnahmen enthält weitere Detailinformationen der Förderung und die uns gemeldeten Ausschreibungs- und Auftragsvergabetermine informieren über den weiteren Fortschritt des Sonderprogramms:
» Liste der laufenden Projekte (Quartalsbericht), Stand 15. November 2011
Geplante Ausschreibungs- und Auftragsvergabetermine
Zurzeit liegen uns keine offenen Ausschreibungen sowie Auftragsvergaben vor. Angesichts der hervorragenden Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes durch das Sonderprogramm "Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" konnten alle bislang mitgeteilten Projekte in der Umsetzung begonnen werden.
Das Konjunkturprogramm II umfasst eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten:
- Im Bereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sind es die städtebauliche Erneuerung, die Dorferneuerung, die Sportstättenförderung, der Investitionsstock, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz sowie die kommunale IT-Service-Infrastruktur.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim ISIM - Im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sind es die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, der Schulbau, der Hochschulbau, die Forschungsinstitute, die Weiterbildung, die außerschulische Jugendarbeit und das Programm „Medienkompetenz macht Schule“. Daneben werden die allgemeine Einrichtung, die IT-Ausstattung und Großgerätebeschaffung an Hochschulen sowie die Studierendenwerke gefördert.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MBWWK - Im Bereich des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind es die Krankenhäuser, der Maßregelvollzug und Behinderteneinrichtungen.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MSAGD - Im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sind es kommunale Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MULEWF - Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung sind es die Touristeninformationen und das Leerrohrprogramm für Breitbandanschlüsse an das Internet.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MWKEL - "Modernisierung Touristinformationen"
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MWKEL - "Leerrohrprogramm" - Im Bereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist es die Kommunikationstechnik.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim MJV - Im Bereich des Ministeriums der Finanzen führt der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) energetische Sanierungen an Bildungseinrichtungen des Landes und an sonstigen Landesgebäuden durch, dazu kommen Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei den Hochschulen.
» mehr zum Konjunkturprogramm beim FM
Eckpfeiler für die Umsetzungsstrategie des Sonderprogramms in Rheinland-Pfalz:
» Bericht an den Bund vom 29. Mai 2009 nach § 3 Absatz 1 der VV-ZuInvG
» Regierungserklärung von Ministerpräsident Kurt Beck
» Erklärung des Paktes für Rheinland-Pfalz vom 2. März 2009
» Rundschreiben des Innenministers
» Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Vergabevereinfachung
Für die Zuwendungsbescheide sind folgende Nebenbestimmungen relevant:
» Ergänzende Nebenbestimmungen
Zu den Ergänzenden Nebenbestimmungen: Geringfügige Anpassungen durch die Fachministerien zur Abstimmung auf das jeweilige Förderprogramm und die entsprechende Vorgehensweise sind möglich.
Verbindliche Vorgaben für Bauschilder: Bei allen Projekten, die im Rahmen des Konjunkturprogramms II finanziert werden, ist öffentlich auf die Förderung des Bundes (gemäß § 4 Abs. 5 VV-ZuInvG) und des Landes hinzuweisen. Daher ist auf den Bauschildern das Bauzeichen der Bundesregierung und das Bauzeichen der Landesregierung aufzunehmen. Bei der Gestaltung der Bauschilder sind der jeweilige Styleguide der Bundes- und der Landesregierung zu beachten.
» Downloadbereich Bauschilder
Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen nach einem Beschluss des Ministerrats auch in der Umsetzung des Konjunkturprogramms II besonders auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz geachtet werden.
Bei der Energieeffizienz wird empfohlen, die Anforderungen des Entwurfs zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zugrunde zu legen. Bei grundlegenden Sanierungen sollte Neubauniveau erreicht werden.
» Entwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009
» Handreichung zur Barrierefreiheit
Mustertabelle „Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben“: Zur Erfassung der geplanten Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben, die für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe von entscheidender Bedeutung sind, ist ausschließlich die folgende Mustertabelle zu verwenden. Ausgefüllte Mustertabellen sind mit dem Betreff "KII-Ausschreibungstermin" zu senden an: fg(at)fm.rlp.de.
» Mustertabelle Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben
Die bundesgesetzliche Grundlage für das Konjunkturpaket ergibt sich aus folgenden Normen:
» Zukunftsinvestitionsgesetz im BGBl. I, S. 428
» Verwaltungsvereinbarung
In der Verwaltungsvereinbarung ist in § 2 Abs. 1 als Ausnahme vom Doppelförderungsverbot die "Investitionsoffensive Infrastruktur" der KfW genannt.
» Investitionsoffensive Infrastruktur der KfW
Separates Programm Bund
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