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Haushaltsrechnung 2011

Die Haushaltsrechnung zeigt, wie sich die Haushaltsführung im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplans entwickelt hat.

Für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 waren maßgebend: die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu geltenden Verwaltungsvorschriften, das Landeshaushaltsgesetz 2011 (LHG 2011) vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 557), sowie die zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung im Haushaltsjahr 2011 ergangenen Verwaltungsvorschriften.

Der Minister der Finanzen legt mit dieser Haushaltsrechnung gemäß Artikel 120 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 80 LHO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 LHO dem Landtag zur Entlastung der Landesregierung Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2011.

Neben den nach §§ 85 und 86 LHO geforderten Übersichten enthält die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in weiteren Übersichten die vom Landesrechnungshof geforderten Darstellungen der privaten Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen (Immobilien) des Landes (Übersicht 13) und der Selbstbewirtschaftungsmittel der Hochschulen (Übersicht 24) sowie die Abschlüsse der Globalhaushalte der Hochschulen (Übersicht 23) und eine Übersicht über die Leistungsaufträge i. S. d. § 7b LHO (Übersicht 27).

Die erzielten Ergebnisse der Budgetierung der Hauptgruppen 4 und 7 sowie der Obergruppen 51 bis 54 und 81/82 nach Kapiteln und Einzelplänen ergeben sich aus den Übersichten 17 bis 20.

Teil I + II
Gesamtrechnung und Abschlussbericht sowie Rechnung der Einzelpläne

  • Teil I + II als Zip-Datei 4,4 MB
  • Teil I + II als PDF-Datei 13,2 MB

Teil III
Übersichten zur Haushaltsrechnung

  • Teil III als Zip-Datei 9,3 MB
  • Teil III als PDF-Datei 9,9 MB

oder:

Haushaltsrechnung 2011 komplett

  • als Zip-Datei 13,7 MB
  • als PDF-Datei 23,1 MB

 

 

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