Das Ministerium der Finanzen besteht aus
- dem Ministerbüro,
- der Finanzwirtschaftlichen Grundsatzgruppe, zuständig für Grundsatzfragen, Prognosen und Finanzplanung,
- der Abteilung 1, zuständig für Personal, Organisation und finanzielles Dienstrecht,
- der Abteilung 2, zuständig für den Haushalt des Landes,
- der Abteilung 3, zuständig für den Bereich Vermögen und Schulden des Landes,
- der Abteilung 4, zuständig für den Komplex der Steuern,
- der Abteilung 5, zuständig für Bauen und Wohnen.
- Im Ministerium befindet sich auch die Landeshauptkasse
Im Ministerium der Finanzen gibt es selbstverständlich Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen, Gleichstellungsbeauftragte und Mitglieder des Personalrats.
Beim Ministerium der Finanzen arbeiten rund 230 Bedienstete
Der genaue Aufbau des Finanzministeriums wird im Organisationsplan (Organigramm) grafisch dargestellt.
