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Finanzbehörden

Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz

Die wichtigsten Finanzbehörden für Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter. Zuständig ist in den meisten Fällen das Finanzamt des Orts, an dem der Bürger wohnt oder sich überwiegend aufhält (Wohnsitzfinanzamt). Bei manchen Steuerarten gibt es andere Bestimmungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder bei der Körperschaftsteuer.

Liste der Finanzämter in Rheinland-Pfalz

Die Behörde über den rheinland-pfälzischen Finanzämter und so genannte Mittelbehörde ist die Oberfinanzdirektion (OFD) in Koblenz.

Die oberste Behörde der Landesfinanzverwaltung von Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Finanzen in Mainz.


Finanzverwaltung Bund

Oberste Finanzbehörde des Bundes ist das Bundesministerium der Finanzen in Berlin.

www.bundesfinanzministerium.de

Das Bundesamt für Finanzen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in drei Behörden aufgeteilt:

Bundeszentralamt für Steuern (BZST)

www.bzst.bund.de

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)

www.dz-portal.de

Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)

www.zivit.de


Finanzverwaltung anderer Bundesländer

Die Finanzverwaltungen der anderen Bundesländer sind nicht identisch aufgebaut. So verzichten manche Länder auf eine Oberfinanzdirektion, das heißt auf eine Mittelbehörde. In anderen Ländern gibt es mehr als eine Oberfinanzdirektion.

Finanzministerien anderer Bundesländer 

Beim Bundesamt für Finanzen gibt es eine Suchmaschine, die für jede deutsche Stadt oder Gemeinde das zuständige Finanzamt ermittelt. Die Suchmaschine liefert auch Informationen über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Suchfunktion (GEMFA)

Steuerrecht

Weitere Fragen?

Ihr Finanzamt hilft Ihnen gerne weiter.
Finanzämter in Rheinland-Pfalz 

Bei Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht und angrenzenden Gebieten können Sie sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung wenden: 0261 - 201 792 79.

Mo bis Do 8 bis 17 Uhr,
Fr 8 bis 13 Uhr.