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Fragen und Antworten: Die Kraftfahrzeugsteuer

Für die Kraftfahrzeugsteuer ist inzwischen der Bund zuständig.

» Die Fragen und Antworten zur Kraftfahrzeugsteuer des Bundesfinanzministeriums 

» Der Tarifrechner des Bundesfinanzministeriums zur Kraftfahrzeugsteuer 

Steuerrecht

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Bei Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht und angrenzenden Gebieten können Sie sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung wenden: 0261 - 201 792 79.

Mo bis Do 8 bis 17 Uhr,
Fr 8 bis 13 Uhr.