Das Ministerium der Finanzen ist innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung zuständig für
- den Landeshaushalt und den Finanzausgleich,
- die Oberfinanzdirektion und die Finanzämter,
- die Verwaltung des Landesvermögens und der Landesbeteiligungen,
- die federführende Bearbeitung von Fragen der Wiedergutmachung und des Lastenausgleichs,
- den Bereich des Steuerrechts und der Gebühren,
- den Bereich Bauen und Wohnen.
Innerhalb der Landesverwaltung hat das Ministerium der Finanzen eine übergreifende Zuständigkeit für das finanzielle Dienstrecht. Dem Ministerium der Finanzen wurde außerdem die Leitfunktion in der Bekämpfung von Korruption übertragen.
Das Finanzministerium übt die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer, die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) aus.
Auszug aus der Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz allgemein:
www.verwaltung.rlp.de

