Das Land Rheinland-Pfalz wird im Jahr 2009 rund 4,95 Milliarden Euro an Personalausgaben (Hauptgruppe 4) aufwenden, für Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen anderen Bereichen. Der Anteil der Personalausgaben am Gesamtetat des Landes liegt bei rund 40 Prozent. Die Personalausgaben sind damit der größte Ausgabenblock.
Das finanzielle Dienstrecht ist das Instrument, um die Personalausgaben zu steuern und Vorgaben umzusetzen. Die Federführung für das finanzielle Dienstrecht liegt innerhalb der Landesregierung beim Ministerium der Finanzen. Das Ministerium der Finanzen erarbeitet Gesetzentwürfe, Landesverordnungen und Durchführungshinweise, es führt Tarifverhandlungen und vieles mehr.
Die Auszahlung der Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger, der Vergütung und Entlohnung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie der Beihilfen im Krankheitsfalle erfolgt für den unmittelbaren Landesbereich durch die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) der Oberfinanzdirektion Koblenz.

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