Ein Spielzeughaus aus Holz mit einem Schlüssel aus Metall davor.

Technische Baubestimmungen

Die Schutzziele der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die darin aufgenommenen Regeln sind für die Planung, Bemessung und Konstruktion sicherer baulicher Anlagen unerlässlich. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Rechts- und Anwendungssicherheit von Bauprodukten und Bauarten.

Bisher bestanden die Technischen Baubestimmungen aus den Bauregellisten A und B, der Liste C sowie der Liste der Technischen Baubestimmungen. Die einzelnen Listen wurden mindestens jährlich aktualisiert. Im Zusammenhang mit der Novelle der LBauO durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 112) wurden sie fortgeschrieben und mit Bekanntmachung vom 23. Dezember 2019 erstmals als Verwaltungsvorschrift „Bekanntmachung von Technischen Bau-bestimmungen (VV-TB)“ zusammengefasst veröffentlicht.

Die VV-TB hat ihre Rechtsgrundlage in § 87a Abs. 1 LBauO. Sie beruht auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), veröffentlicht vom Deutschen Institut für Bautechnik. Die MVV TB wurde unter Vermeidung von Doppelregelungen an die rheinland-pfälzische Rechtslage angepasst.

Die VV-TB wird im Ministerialblatt veröffentlicht. Das gilt auch für künftige Aktualisierungen. Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift wird dagegen ausschließlich auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 LBauO).

Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen

Ältere Fassungen finden Sie im Archiv. 

Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen finden Sie in der Prioritätenliste und den dazugehörigen Erläuterungen in den Schreiben des Ministeriums der Finanzen:

Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen:
Prioritätenliste - Stand: 12. Dezember 2017

Prioritätenliste - Stand: 25. Februar 2019

Prioritätenliste - Stand: 1. Juni 2021