+1 - Digitalisierung und Anpassung von internen Prozessen

Piktogramm eines Smartphones

Die Digitalisierung hat bereits zu ganz neuen Anforderungen an die Arbeitsplätze geführt: Die klassischerweise personenbezogen zugeordneten Büroarbeitsplätze können -unterstützt durch technische Entwicklungen (beispielsweise elektronische Verfahrensläufe) -durch tätigkeitsbezogene Arbeitsräume ersetzt werden. Neue und kommunikativere Flächenkonzepte führen in der Kombination mit Homeoffice sowohl zu arbeitsphysiologisch besseren Flächen als auch zu einem geringeren Flächenverbrauch in den Dienststellen. Bis 2035 soll überall dort, wo es funktional möglich und zulässig ist, insbesondere das sogenannte Desksharing eingeführt werden. 

Die Arbeit wird wie bisher mit einer funktional bedingten Mischung aus Arbeit im Verwaltungsgebäude, im Außeneinsatz und im Homeoffice erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass diese sich im Lauf der Zeit ändert. Die 4+1-Strategie folgt dabei der allgemeinen Entwicklung und löst keine Homeoffice-Verpflichtung aus. 
Im Zuge der 4+1-Strategie wird jedoch mit Digitalisierung insbesondere die Tatsache angesprochen, dass die Maßnahmen der vier oben genannten baulich-technischen Bereiche flankiert und vorbereitet werden durch verstärkte Digitalisierung zur Anpassung von internen Prozessen, den Aufbau von dezidierten Klimaschutzstrukturen und Kompetenzen in den betroffenen Verwaltungen zur nutzerseitigen Betriebsoptimierung sowie eine langfristige Finanzplanung, da insbesondere die Aufgaben der Suffizienz und der Gebäudesanierung weit über den Zielzeitraum 2030 hinausgehen.

Ausgewählte Maßnahmen sind dabei: 

  • Schrittweiser Aufbau einer digitalen Gebäudeakte, insbesondere für die Bewertung und das Management der Flächennutzung im Sinne der Suffizienz und zur Steuerung der Investitionstätigkeit. Eine digitale Gebäudeakte wird den Nutzerressorts weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudebetriebs und der Auslastung geben und angemessene IT-Sicherheitsstrukturen haben. Durch das Arbeiten mit einer zentralen Gebäudedatenbank werden Controlling und Berichtswesen vereinfacht.
  • Aufbau Monitoring/sog. Computer-Aided-Facility-Management (CAFM) mit Anzeige-Schnittstelle zum Nutzer als Digitale Gebäudeakte.
  • Ausweitung des Energiecontrollings zur Betriebsoptimierung und Planungsunterstützung, Aufbau eines Energiemonitorings inkl. Nutzereinbindung; Aktualisierung und sukzessive Ausrollung und Bereitstellung der Daten von Online-Zählern im gesamten Gebäudebestand durch den Landesbetrieb LBB. 

Kosten und Personalbedarf 

Der Landesbetrieb LBB stellt auf Basis der 4+1-Strategie einen Umsetzungs- und Realisierungsfahrplan auf, der unter Wahrung der Nutzeraspekte eine Priorisierung der Umsetzung der Handlungsbereiche der 4+1-Strategie enthält und somit bis 2030 nutzerunabhängige, energetisch getriebene Sanierungs-Maßnahmen bevorzugt bzw. mit funktionalen Modernisierungen koppelt. Dabei werden aus den vorliegenden Berechnungen die besonders wirksamen Maßnahmen abgeleitet. 

Teil davon ist insbesondere die Entwicklung einer Strategie zur Modernisierungsvorsorge bzw. zu Sanierungsketten: Um spätestens ab dem Haushalt 2027 die Investitionstätigkeit im Bereich der Gebäudesanierung fokussieren zu können, werden strategische Maßnahmen zur Modernisierung des Bestands entwickelt. Die rechtzeitige Bereitstellung von nutzerunabhängigen Verfügungsgebäuden wird geprüft. Ab 2030 soll die jährliche Sanierungsrate kontinuierlich erhöht werden. 

Weder die Gesamtkosten für die Umsetzung der einzelnen Handlungsbereiche der 4+1Strategie noch die geplanten jährlichen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt werden. Da der Schwerpunkt der Investitionen in den Jahren 2027 bis 2030 erwartet wird, wird der Landesbetrieb LBB gebeten, in den kommenden Jahren die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Dies wird dann im Einzelplan 04 sowie im jeweiligen Wirtschaftsplan des Landesbetriebs LBB abgebildet.